Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Leistungsbedingungen

für  reisegewerbliche Dienstleistungen der lmc.communication GmbH

Folgende Vertragsbedingungen werden von der lmc.communication GmbH dem Auftraggeber überlassen und werden Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen:

 

I. Allgemeines

Allen der lmc.communication GmbH erteilten Aufträgen liegen zugrunde: das mündlich oder fernmündlich abgegebene Angebot, der auf das Angebot schriftlich fixierte Auftrag bzw. der zwischen den Parteien schriftlich geschlossene Vertrag, die schriftliche Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

und die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Reise-Gastronomie zustande. Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

II. Lieferungen und Leistungen

Die lmc.communication GmbH erbringt Bewirtungs-Dienstleistungen. Für alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungen maßgebend. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien. Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der lmc.communication GmbH schriftlich anerkannt werden. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen oder Mehraufwendungen, die auf Verlangen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter ausgeführt werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die vereinbarten Veranstaltungstermine werden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Kommt die Veranstaltung aus

Gründen, die die lmc.communication GmbH nicht zu vertreten hat, wie bei höherer Gewalt (z.B. Gewitter, Sturm, Hagel) und aufgrund von besonderen Ereignissen (Krieg, Terror, Streik, behördliche Anordnungen etc.) nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht in vollem Umfang zustande, so bestehen keinerlei Ansprüche gegen die lmc.communication GmbH, sie wird von den übernommenen Pflichten entbunden.

Voraussetzung der Leistungspflichten der lmc.communication GmbH ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, so ist die lmc.communication GmbH zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Die lmc.communication GmbH kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweitig geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen.

III. Gewährleistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen der lmc.communication GmbH bei Abnahme zu prüfen und etwa festgestellte Mängel unverzüglich mündlich am Einsatzort mitzuteilen, um der lmc.communication GmbH Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen und geringfügige Mängel umgehen zu beseitigen.

Als Gewährleistung kann der Auftraggeber  nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nacherfüllung richtet sich nach dem

Ermessen der lmc.communication GmbH. Ihr steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.

IV. Haftung

Im Bewirtungs-Sortiment der lmc.communication GmbH werden hochwertige Materialien verwendet. Sollten einzelne Lebensmittel etwa saisonbedingt oder produktionsbedingt nicht vorhanden sein, können die Gerichte von der lmc.communication GmbH gegen gleichwertige Nahrungsmittel ausgetauscht werden.
Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der lmc.communication GmbH verursacht worden sind, haftet die lmc.communication GmbH nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der eigenen und angemieteten Ausrüstung der lmc.communication GmbH trägt der Auftraggeber. Die lmc.communication GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gleiches gilt bei der Beschädigung von durch die lmc.communication GmbH angemietetem Equipment.

Durch das Aufstellen des Eiswagen auf dem Gelände des Veranstalters oder dem Gelände welches der lmc.communication GmbH, durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt wird, können Schäden am Untergrund entstehen, auf dem der Eiswagen während der Veranstaltung abgestellt wird. Gleiches gilt für Zu- und Transportwege bis zum Standort des Eiswagens. Die lmc.communication GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die an Untergründen  und den Zu- Transportwege entstehen können. Der Auftraggeber sichert der lmc.communication GmbH zu, dass Zuwege und der Aufstellort des Imbisswagen für Gewichte bis zu drei (3) Tonnen Gewicht zuzüglich Zugmaschine ausgelegt sind. Der Veranstalter hat der lmc.communication GmbH vor der Aufstellung des Eiswagens, zu informieren, ob die Zuwege und der Aufstellungsort für diese Lasten ausgelegt sind.

Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet die lmc.communication GmbH nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber der lmc.communication GmbH wird ausgeschlossen. Die mit der Veranstaltung anfallenden Versicherungen hat der Auftraggeber selbst abzuschließen.

V. Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter ist verpflichtet, der lmc.communication GmbH einen geeigneten Standplatz für den Eiswagen, sowie einen Parkplatz für Zugfahrzeug mit Anhänger zur Verfügung zu stellen sowie alle erforderlichen behördlichen oder sonstigen Genehmigungen in eigener Regie und auf eigene Kosten einzuholen und auf Anforderung der lmc.communication GmbH nachzuweisen. Für den Eiswagen muss am Standplatz ein 220 Volt Stromanschluss funktionsbereit zur Verfügung gestellt werden, evtl. Anschlusskosten sowie die Kosten für den Verbrauch gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen muss der Veranstalter an die lmc.communication GmbH Schadenersatz leisten. Gleichermaßen muss er Schadensersatz leisten, wenn,

  • mehr Lebensmittel, als in der Pauschale enthalten, bestellt und diese nicht verbraucht werden;
  • trotz vom Veranstalter eingerichteten Wachdienstes Eigentum der lmc.communication GmbH abhandenkommt oder beschädigt wird;
  • ein Mitarbeiter des Auftraggebers sich unberechtigt Zugriff in den Eiswagen verschafft.

VI. Zahlungsbedingungen

Um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Veranstaltung gewährleisten zu können, stellt die lmc.communication GmbH dem Auftraggeber eine Akonto-Rechnung in Höhe von 50 % der vereinbarten Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus, die spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung fällig ist.

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Die Restzahlung wird nach Ende der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils geschlossenen Vertrag.

Die lmc.communication GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahn-Gebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die lmc.communication GmbH  nach Fristsetzung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Für die Höhe des Schadenersatzes gilt die Regelung unter Ziffer VII dieser Bedingungen.

VII. Aufrechnung

Der Aufraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

VIII. Kündigung / Stornierung

Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss ohne die Benennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Beauftragung mindestens 50 Tage vor Veranstaltung erfolgt ist.

Werden die vereinbarten Leistungen nach Vertragsabschluss - egal aus welchem Grund – gekündigt bzw. storniert behält sich die lmc.communication GmbH die Geltendmachung einer Entschädigung vor. Die Höhe der Schadenersatzkosten richtet sich nach dem Stornierungszeitpunkt, und beträgt

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %

bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 %

bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %

bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 %

unter 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 90 %

des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Entgelts.

Dem Auftraggeber bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind bzw. kann er von der lmc.communication GmbH verlangen den entgangenen Schaden nachweisen zu lassen, als die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes ist nicht ausgeschlossen.

IX. Datenschutz

Personenbezogene Daten:
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder wenn eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Wir erheben, verarbeiten und nutzen nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung und Abwicklung unserer Leistungen erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben.
Auskunft und Löschung:
Sie haben jederzeit das Recht, kostenlose Auskunft über die von uns gespeicherten Daten zu erhalten sowie die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Sperrung und Löschung unrichtiger oder zu Unrecht gespeicherter Daten zu verlangen. Bitte teilen Sie uns auch mit, sofern sich Änderungen Ihrer persönlichen Daten ergeben haben. Ihre Auskunfts- Löschungs- und Berichtigungsersuchen können Sie jederzeit an die am Ende dieser Datenschutzhinweise aufgeführte Adresse richten.
Datensicherheit:

Wie haben zum Schutz Ihrer Daten technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Wir passen unsere Maßnahmen und Vorkehrungen regelmäßig der laufenden technischen Entwicklung an.
X. Schlussbestimmungen
Sollten eine einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der AGB im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Diese Vereinbarung und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches

Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: März 2015